Am 25. August 2005 publizierte das Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung (ALSV) die Neuzuteilung in der Gesamtmelioration. Die Unterlagen lagen vom 26. August bis 14. September 2005 öffentlich auf. In der Publikation wurde darauf hingewiesen, dass Einsprachen gegen die Neuzuteilung, gegen die Nachbonitierung, gegen fehlende oder im Güterzettel neu eingetragene Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten und gegen die Stallschätzung erhoben werden könnten.