c) Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat nun die Schätzungskommission die anlässlich der Neuzuteilung festgelegten Grenzen von Parzelle 42A noch einmal geringfügig geändert. Im Nordwesten wurde der Parzelle zulasten des alten Weges noch ein kleiner Spickel zugeschlagen, unter Wegnahme eines Teils der Grundfläche von Parzelle 42A zugunsten der Bacheinlaufsparzelle 45A zur Kompensation der vorstehend erwähnten Mehrzuteilung.