2006. Bei der Neuzuteilung wurden dem Beschwerdeführer im Norden zwei in die Strasse resp. den Güterweg Nr. 9 ragende Parzellenteile abgeschnitten und die Parzellengrenze neu entlang des Güterwegs geführt. Dagegen wurde ihm im Osten ein beträchtlicher Teil der ehemaligen Parzelle 44 zugeschlagen. Im Bereich des Bacheinlaufs blieb die Parzellengrenze unverändert, ebenso entlang der Strassenparzelle im Süden und entlang des alten Weges im Westen der Liegenschaft.