Die von der Schätzungskommission vorgeschlagene Linienführung nordwestlich von Gebäude Nr. 8 (Einengung des alten Weges) entspreche nicht den Vorstellungen des Gemeindevorstandes, welcher die alte Grenze klar vorziehe, weil der Weg bei dieser Liegenschaft einerseits Teilstück der historischen Verbindung … und der Erhalt des alten Weges bei der Neuzuteilung gesichert worden sei. Andererseits wolle er einen unkomplizierten Zugriff auf die dort verlegten Werkleitungen haben.