Mit dem neuen Weg Nr. 9 entstünden bei Bautätigkeiten auf Parzelle 42 Vorteile. Der derzeit bestehende Niveauunterschied zwischen Gelände und Weg Nr. 9 (beanstandete Böschungen) sei, sofern tatsächlich störend, bei Baumassnahmen auf Parzelle 42 leicht zu korrigieren. Parzelle 42 stehe nach der Neuzuteilung besser da als vorher.