Mit dem Bau des Weges Nr. 9 zwischen Parzellen 42/45 und 48/50 sei dem landwirtschaftlichen Aspekt Rechnung getragen worden, indem damit auf Parzelle 48 die Erweiterung des Betriebsgebäudes eines Vollerwerbsbetriebs ermöglicht worden sei. Mit dem neuen Weg sei ebenso die Situation von Parzelle 42 im Sinne der Baulandnutzung verbessert worden, indem ihre Nordgrenze gestreckt und mindestens teilweise weiter vom Gebäude weg an den Wegrand geschoben wurde. West- und Südgrenze entsprächen dem alten Bestand.