Falls in Zukunft nicht im Hofstattrecht gebaut werden könne, könne in diesem Bereich ab der neuen Grenze gemessen werden. Es sei nicht zwingend, aber durchaus sinnvoll, dass die Hauptwerkleitungen der Gemeinde auch auf Gemeindeboden lägen. Es bestehe kein Bedarf, die Leitungen wegen baulichen Massnahmen auf Privatgrund zu verlegen oder speziell zu schützen. Es sei wichtig, dass der Bacheinlauf des Durchlasses unter der alten Kantonsstrasse im Eigentum der Gemeinde bleibe, damit der Zugang, die Überwachung und der Unterhalt gewährleistet werden könne. Eine Eindeckung komme nicht in Frage.