… habe verlangt, dass der alte Weg mindestens in den oberen drei Vierteln zur Parzelle 42 geschlagen werde, weil sonst eine vernünftige Überbauung dieser Parzelle nicht möglich sei. Die Gemeinde … habe an den Verhandlungen verlangt, dass der Weg nach wie vor als Durchgang zu erhalten sei. Zudem sei es wichtig, dass alle Werkleitungen auf dem Boden der Gemeinde lägen. Die Böschung entlang des Güterwegs zwischen den Parzellen 42 und 48 sei Bauland und gehöre naturgemäss zur Parzelle 42. Für den Grenzabstand gegenüber dem Güterweg könne so ab der Strassengrenze gemessen werden.