Als Ersatz sei ab der damaligen Kantonsstrasse ein Güterweg zwischen den heutigen Parzellen 42 und 48 erstellt worden. Mit der Neuzuteilung sei die neue Grenze der Parzelle 42 entlang diesem Güterweg und dem Einlauf der Bachunterführung gezogen worden. Im Westen verlaufe die Grenze von Parzelle 42 gemäss Neuzuteilung entlang der alten Westgrenze, d.h. entlang dem alten Weg. Unter diesem Gemeindeweg verliefen auch die Werkleitungen der Gemeinde. … habe verlangt, dass der alte Weg mindestens in den oberen drei Vierteln zur Parzelle 42 geschlagen werde, weil sonst eine vernünftige Überbauung dieser Parzelle nicht möglich sei.