4. Am 15. November 2006 erliess die Schätzungskommission ihren Entscheid. Sie verfügte, dass die Parzelle 42 gegenüber den Parzellen 45 und 426 neu abgegrenzt werde. Die Parzelle 42 erhalte dabei 50m2 mehr Land, wobei die Ausgleichung in Geld zu erfolgen habe. Die Schätzungskommission erwog, dass sich der Eigentümer des Stalles Nr. 16A auf Parzelle 48 genötigt gesehen habe, eine Vergrösserung des bestehenden Stalles zu bauen. Dazu habe eine alte Strasse aufgehoben werden müssen. Als Ersatz sei ab der damaligen Kantonsstrasse ein Güterweg zwischen den heutigen Parzellen 42 und 48 erstellt worden.