{"Signatur": "GR_VG_002", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2007-03-13", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_002_R-2006-111_2007-03-13.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/R_2006_111_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcfff850912af626d63550620e48d2d579c2117575ec02b488fe245efb82fb8fb651ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcfff850912af626d63550620e48d2d579c2117575ec02b488fe245efb82fb8fb651ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=R_2006_111", "Checksum": "59e292216b4cda441bd2c384a1d3a535"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["R 2006 111"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer 13.03.2007 R 2006 111"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 2a Camera 13.03.2007 R 2006 111"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. 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Ansonsten sei das Grundstück von allen Seiten mit Strassen\numgeben. Der östlich vom Gebäude liegende Bacheinlauf möchte er ebenfalls\nin Parzelle 42 integrieren.\n\n2. Die Neuzuteilung über die Gesamtmelioration … lag vom 15. Juli bis zum 3.\nAugust 2005 öffentlich auf. Innert der Auflagefrist erhob … gegen die\nNeuzuteilung Einsprache mit dem Begehren, Parzelle 42 anders\nabzugrenzen. Ihm sei ein Teil östlich des Gebäudes zugeteilt worden, was für\nihn keinen Sinn mache.\n\n3. Am 8. September 2005 fand eine Einspracheverhandlung vor der\nSchätzungskommission der Meliorationsgenossenschaft … statt. Dort, wie\nauch am 12. Oktober 2005, konnte keine Einigung erzielt werden und\nschliesslich scheiterte auch die Verhandlung vom 14. November 2005.\n\n4. Am 15. November 2006 erliess die Schätzungskommission ihren Entscheid.\nSie verfügte, dass die Parzelle 42 gegenüber den Parzellen 45 und 426 neu\nabgegrenzt werde. Die Parzelle 42 erhalte dabei 50m2 mehr Land, wobei die\nAusgleichung in Geld zu erfolgen habe.\nDie Schätzungskommission erwog, dass sich der Eigentümer des Stalles Nr.\n16A auf Parzelle 48 genötigt gesehen habe, eine Vergrösserung des\nbestehenden Stalles zu bauen. Dazu habe eine alte Strasse aufgehoben\nwerden müssen. Als Ersatz sei ab der damaligen Kantonsstrasse ein\nGüterweg zwischen den heutigen Parzellen 42 und 48 erstellt worden. Mit der\nNeuzuteilung sei die neue Grenze der Parzelle 42 entlang diesem Güterweg\nund dem Einlauf der Bachunterführung gezogen worden. Im Westen verlaufe\ndie Grenze von Parzelle 42 gemäss Neuzuteilung entlang der alten\nWestgrenze, d.h. entlang dem alten Weg. Unter diesem Gemeindeweg\nverliefen auch die Werkleitungen der Gemeinde. … habe verlangt, dass der\nalte Weg mindestens in den oberen drei Vierteln zur Parzelle 42 geschlagen\nwerde, weil sonst eine vernünftige Überbauung dieser Parzelle nicht möglich\nsei. Die Gemeinde … habe an den Verhandlungen verlangt, dass der Weg\nnach wie vor als Durchgang zu erhalten sei. Zudem sei es wichtig, dass alle\nWerkleitungen auf dem Boden der Gemeinde lägen.\nDie Böschung entlang des Güterwegs zwischen den Parzellen 42 und 48 sei\nBauland und gehöre naturgemäss zur Parzelle 42. Für den Grenzabstand\ngegenüber dem Güterweg könne so ab der Strassengrenze gemessen\nwerden. Die den Bacheinlauf umfassende Parzelle 45 müsse in der\nöffentlichen Hand und offen bleiben, damit der Unterhalt und die\nÜberwachung des Durchlasses gewährleistet seien.\n\n5. Gegen diesen Entscheid erhob … am 11. Dezember 2006 Beschwerde. Er\nmachte geltend, dass die künstliche und neugeschaffene Böschung entlang\ndes Güterwegs absolut unbebaubar und unbewirtschaftbar sei. Da bei einem\nallfälligen Neubau auf den bestehenden Fundamenten aufgebaut würde,\nkönne es nicht sein, dass der Grenzabstand ab der Strasse gemessen werde.\nWeiter sei nirgends gesetzlich geregelt, dass Werkleitungen zwingend auf\ngemeindeeigenem Boden zu liegen hätten.\nEs sei klar, dass heute keine offenen Gewässer mehr überdeckt werden\ndürften. Trotzdem sei nicht einzusehen, weshalb diese Parzelle nicht mit\nParzelle 42 vereint werden könne.\nEr habe zugunsten des Erweiterungsbaues von Stall Nr. 16A seine\nEinwilligung für den Bau der Güterstrasse bis ungefähr auf einen Meter an\ndas nördlich gelegene Gebäude gegeben. Ingenieur Walter Stockmann habe\nihm damals zugesichert, dass er sich für eine Aufhebung des westlich vom\nGebäude liegenden Durchgangswegs einsetzen werde.\nDieser Durchgang sei durch den Aufgang zu den Parzellen 21 und Folgenden\nso verbaut, dass man ihn nur zu Fuss begehen könne. Zudem werde er nicht\nbenutzt und die Gemeinde … habe ihn seit Jahren nicht unterhalten. Es\nhandle sich nicht um einen durchgehenden Weg, welcher traditionell zum\nDorfbild gehöre und er erfülle auch andere Anforderungen nicht.\nEr habe nun im Quadrat Strassen um sein Gebäude, weswegen er kein\nInteresse an Investitionen in seine baufällige Liegenschaft mehr haben könne.\n\n"}