1. a) Vorliegend gilt es zuerst die Frage zu klären, ob die Fachstelle bzw. das Departement das rekurrentische Gesuch vom 30. September 2004 zu Recht nicht als neues Gesuch behandelt, sondern geprüft haben, ob die Voraussetzungen für ein Rückkommen auf die formell rechtskräftige Verfügung vom 31. Januar 2003 bestehen.