Die vom Departement gegen das Gutachten von Dr. … angebrachten Einwände seien nicht zu hören, da dieser nie Pächter einer der drei auf der rekurrentischen Parzelle anzulegenden Rebflächen geworden sei. In seiner Duplik vom 26. April 2005 hielt das Departement ebenfalls an seinen Vorbringen fest. Auf die weiteren Ausführungen in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: