6. Das Departement beantragte in seiner Vernehmlassung vom 14. Februar 2005 die Abweisung des Rekurses. Zur Begründung verwies es zunächst auf die rechtlichen Ausführungen in der angefochtenen Verfügung. Weiter brachte es vor, dass für die rechtliche Qualifikation einer Eingabe objektive Kriterien massgebend seien. Das Gesuch vom 30. September 2004 betreffe den gleichen Gegenstand und dieselbe Person wie das am 31. Januar 2003 im Beschwerdeverfahren abgewiesene Gesuch vom 26. September 2000. Folglich sei die Streitsache dieselbe.