Mit Verfügung vom 30. Juni 2004 wurde … angewiesen, die auf Parzelle 896 (recte: Parzelle 81) angepflanzten Reben bis Ende Juni 2005 zu entfernen. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 3. Am 30. September 2004 beantragte … erneut bei der Fachstelle die Aufnahme von Parzelle 81 in den Rebbaukataster. Der Gesuchsteller führte aus, dass er durch Dr. … ein Gutachten habe erstellen lassen, welches zum Schluss komme, dass die Parzelle aus lokalklimatischer Sicht für den Rebbau unzweifelhaft geeignet sei. Die Fachstelle leitete das Gesuch zur Behandlung an das Departement weiter.