2. Am 24. April 2003 reichte … drei Meldeformulare für die Anpflanzung von 3x400 m2 Reben ausserhalb der Rebbauzone auf der Parzelle 89b (recte: Parzelle 81) ein. Die Fachstelle und das Departement äusserten ihm gegenüber Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Anpflanzung. Die Fachstelle teilte dem Departement am 5. Mai 2004 mit, dass die drei 400 m2– Stücke von Parzelle 81 mit Rebstöcken bepflanzt seien. Mit Verfügung vom 30. Juni 2004 wurde … angewiesen, die auf Parzelle 896 (recte: Parzelle 81) angepflanzten Reben bis Ende Juni 2005 zu entfernen.