1. Am 26. September 2000 stellte … bei der Fachstelle … in … (nachfolgend: Fachstelle) das Gesuch um Aufnahme seiner Parzelle 81, Ortsbezeichnung „…“, Gemeinde …, in den Rebbaukataster. Nach seinen Angaben weist die Parzelle eine Fläche von ca. 5'300 m2 auf. Mit Verfügung vom 26. September 2001 lehnte die Fachstelle das Gesuch - aufgrund ungünstiger Exposition der Parzelle - ab. Die dagegen erhobene Beschwerde vom 10. Oktober 2001 wies das Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden (nachfolgend: Departement) mit Verfügung vom 31. Januar 2003 ab.