MelG) angemessen Rechnung getragen werden kann. Besteht aber am Erhalt der Trockenmauern am bisherigen Standort kein überwiegendes öffentliches Interesse und lassen sich diese zudem anstelle von Böschungen auf der Talseite der neuen Strasse auf der Parzelle Nr. 94 auch aus naturkundlicher Sicht ohne weiteres neu erstellen, erweist sich die entsprechenden Einwände als haltlos.