zulasten der in der Bauzone gelegenen Trockenmauer, welche abgebrochen und leicht versetzt wieder aufgebaut werden soll. Das fachkundige Amt hat nachvollziehbar dargelegt, dass der Ersatz resp. das Versetzen der Trockenmauer, welche wiederum mehrheitlich mit den vorhandenen Steinen erstellt wird, problemlos möglich und aus naturkundlicher Sicht unbedenklich ist. Das Gericht kann sich dieser Einschätzung aufgrund der am Augenschein gewonnenen Erkenntnisse ohne Vorbehalt anschliessen.