In diesem Lichte betrachtet lässt es sich nicht beanstanden, wenn die Gemeinde im Rahmen einer Interessenabwägung das Interesse am Erhalt des oberhalb der geplanten Strasse gelegenen Gebäudes Nr. 54 insbesondere aus finanziellen Überlegungen als höher erachtet hat als dasjenige am Erhalt der kleinen Trockenmauern am bisherigen Standort. Entsprechend der Situierung des Gebäudes war damit der bergseitige Strassenrand gegeben und zur Sicherstellung der erforderlichen Strassenbreite talseits musste daher ist im Auflageprojekt im nördlichen Bereich geringfügig auf die rekurrentische Parzelle ausgewichen werden,