kleinräumig können die Eingriffe durch eine optimale Einpassung der Böschungen, Blocksteinmauer in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Auch seitens der ins Verfahren einbezogenen fachkundigen kantonalen Ämter (Denkmalpflege, ANU) wurde bestätigt, dass mit einer möglichst guten Gestaltung, aber auch mit der vorgesehenen Begleitung durch einen Fachmann gegen das Projekt aus landschafts- und ortsbildschützerischer Sicht nichts einzuwenden sei. Was die Rekurrenten in diesem Zusammenhang dagegen noch vorbringen, vermag nicht zu überzeugen.