d) Die Rekurrenten wehren sich gegen die Linienführung der Strasse Nr. 20 noch mit dem Argument, sie ordne sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild ein. Diese Einschätzung trifft nicht zu. Die neue (ca. 380 m lange) Strasse durchquert von Osten herkommend eine Fettwiese. Anschliessend führt sie entlang dem nördlichen Bauzonenrand oberhalb des Siedlungsgebietes gegen Westen hin ins Gebiet …. Wie sich den Auflageakten ohne weiteres entnehmen lässt, kommt sie dabei zu einem grossen Teil ohne Kunstbauten (Mauern) aus; lediglich an ihrem westlichen Ende muss aufgrund der Steilheit des Geländes eine ca. 40 m lange Blocksteinmauer erstellt werden.