Vielmehr erweist sich die Verfolgung von Zielen der Raumplanung und das Vorsehen von kombinierten Erschliessungsanlagen im Rahmen einer Gesamtmelioration im Sinne einer optimierten Ressourcennutzung (u.a. haushälterischer Umgang mit dem Gut Boden, der Planungsmittel, etc.) als durchaus zweckmässig und geboten. Vorliegend lässt sich dieses Vorgehen umso weniger beanstanden, als die geplante Erschliessungsstrasse, welche mehrheitlich landwirtschaftlichen Bedürfnissen dient, in der ländlich geprägten und von Entvölkerung bedrohten Berggemeinde gerade auch noch der Erschliessung von einigen wenigen Bauparzellen dient.