Abgesehen davon, dass die am Ende der neuen Strasse gelegene Liegenschaft … mit vertretbarem Aufwand gar nicht mehr von Westen her erschlossen werden kann, steht der neuen Linienführung der Umstand, dass Meliorationsprojekte und Raumplanung aufeinander gestimmt werden, nicht entgegen. Vielmehr erweist sich die Verfolgung von Zielen der Raumplanung und das Vorsehen von kombinierten Erschliessungsanlagen im Rahmen einer Gesamtmelioration im Sinne einer optimierten Ressourcennutzung (u.a. haushälterischer Umgang mit dem Gut Boden, der Planungsmittel, etc.) als durchaus zweckmässig und geboten.