erleichtert wird. Von einer Erschliessung des Gebiets durch den Ausbau bestehender Quartierstrassen im Dorfgebiet musste aufgrund der extrem engen und steilen Strassenverhältnisse und des Überbauungsstandes im Dorfgebiet, aber auch wegen der weit höheren Sanierungskosten als bei einer Neuanlage ab der Alpstrasse abgesehen werden. Aus dem Umstand, dass zur Erschliessung der Liegenschaft … ein den Bach querenden Holzsteg erstellt worden ist, kann ebenfalls nichts zu Gunsten der rekurrentischen Anliegen abgeleitet werden.