Auch der Verzicht auf den oberhalb des Dorfes geplanten und nur über den Alpweg erreichbaren Weg Nr. 5 erweist sich ohne weiteres als richtig. Abgesehen davon, dass die ehemals geplante Erschliessung im steil abfallenden Gelände von oben herab mit unverhältnismässig grossen baulichen Eingriffen verbunden gewesen wäre, wäre diese Wegführung wohl auch landwirtschaftlich von äusserst geringem Nutzen gewesen. Aufgrund der geänderten Beurteilung der Gefahrenlage macht sie auch keinen Sinn mehr, zumal mit einer Erschliessung von unten her auch das Wegführen von Heu u.ä. erleichtert wird.