diese wurde im Jahre 1992 aktualisiert. Aufgrund der bis ins Jahr 2000 verlangten Arbeiten für die amtliche Vermessung und der damit einhergehenden Anlegung des eidgenössischen Grundbuches zeigte es sich, dass die beiden Projekte im Rahmen einer Gesamtmelioration koordiniert werden konnten. Angesichts der umschriebenen erheblichen öffentlichen Interessenlage wurde denn auch die Gesamtmelioration am 13. August 1999 von der Gemeindeversammlung beschlossen. In den Fällen amtlicher Anordnung kann die Durchführung der Güterzusammenlegung einer Genossenschaft der Grundeigentümer oder der Gemeinde übertragen werden (Art. 17 Abs. 2 MelG).