5. a) Die Meliorationskommission führte in ihrer Duplik aus, dass zum Zeitpunkt des Durchführungsbeschlusses die Rekurrenten noch nicht Eigentümer von Parzelle 94 gewesen seien, da sie diese erst am 14. September 2001 erworben hätten. Der Einwand, dass das Ausscheiden neuer Bauzonen bei der Linienwahl für Weg Nr. 20 eine Rolle gespielt habe, treffe nicht zu. Ohne die Unwetterereignisse wäre eine neue Linienführung gar nicht in Betracht gezogen worden. Es gebe keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Parzelle der Rekurrenten und auch nicht in die Landschaft.