Zur Begründung machten sie geltend, dass das Ortsbild von … im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt sei, was zur Folge habe, dass von den Behörden bei baulichen Veränderung grosse Zurückhaltung bei Eingriffen ins Ortsbild geübt werden müsse. Die neu geplante Strasse habe einen erheblichen Einschnitt ins geschützte Ortsbild zur Folge. Eine Auseinandersetzung mit der Problematik sei nicht erfolgt. Bauvorhaben in geschützten Ortschaften seien durch die ENHK zwingend zu begutachten. Dies treffe auch für die Aspekte des Umweltschutzes zu.