Bei der offenbar bewohnbaren Hütte im Bereich der nordöstlichen Ecke der Parzelle sei der bergseitige Strassenrand gegeben. Zur Erreichung der notwendigen Strassenbreite von 3 m müsse dort talseits marginal auf die rekurrentische Parzelle ausgewichen werden. Im Gegenzug wolle die Gemeinde auf den im Westen angrenzend an die Parzelle vorgesehenen Durchgang verzichten und diesen Landstreifen dem Rekurrenten als Realersatz zur Verfügung stellen. Die Einwände der Rekurrenten, dieses Land sei weniger wert, seien im Bonitierungsverfahren von der Schätzungskommission zu beurteilen.