Die Auflagedokumente seien bezüglich des Umfanges des geplanten Eingriffs im Bereich der rekurrentischen Parzelle klar. Die Strasse Nr. 20 sei notwendig, weil sie die einzig noch realisierbare Erschliessungsmöglichkeit für das Gebiet darstelle. Die Linienführung der neuen Strasse richte sich im Bereich der rekurrentischen Parzelle nach den topografischen Gegebenheiten. Bei der offenbar bewohnbaren Hütte im Bereich der nordöstlichen Ecke der Parzelle sei der bergseitige Strassenrand gegeben.