Bei der Parzelle … handle es sich um eine Baulandparzelle. Aspekte betreffend Natur- und Landschaftsschutz seien bereits im Ortsplanungsverfahren abgeklärt worden. Mit der Melioration müssten folglich diesbezüglich keine weiteren Abklärungen getroffen werden. Auch die weiteren formellen Rügen seien ungerechtfertigt, so gebe es keinen Anspruch der direkt Betroffenen auf Konsultation vor der öffentlichen Auflage. Die Auflagedokumente seien bezüglich des Umfanges des geplanten Eingriffs im Bereich der rekurrentischen Parzelle klar.