3. a) In seiner Vernehmlassung vom 26. April 2004 beantragt das DIV die Abweisung des Rekurses. Die Umweltbelange seien bei der Gesamtmelioration 2002 umfassend berücksichtigt worden. Auch das ANU habe sich dazu geäussert. Mit der Änderung des Auflageprojektes mit der neuen Strasse Nr. 20 sei zwar die Meinung des ANU nicht mehr eingeholt worden. Die Veränderungen seien aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes als nicht relevant angesehen worden. Auch die kantonale Denkmalpflege habe gegen den neuen Weg nichts einzuwenden gehabt. Bei der Parzelle … handle es sich um eine Baulandparzelle.