2. Gegen die Departementsverfügung vom 4. März 2004 erhoben … und … am 27. März 2004 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Rekurs mit dem sinngemässen Antrag um Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Es sei nach den Auflageplänen von 2002 vorzugehen. Für die Beurteilung der geplanten Eingriffe in die Natur sei eine Expertise zu erstellen. In der landschaftspflegerischen Begleitplanung des technischen Projektes müssten auch Umweltfragen behandelt werden. Zur Begründung brachten sie im Wesentlichen dar, dass ihnen von Seiten der Gemeinde nicht die erforderlichen Auskünfte erteilt worden seien.