Es sei aber nicht anzunehmen, dass im fraglichen Gebiet NHG-Biotope vorkommen würden, welche der neuen Wegführung grundsätzlich widersprächen. Hingegen könnten eine Trockenmauer sowie ein kleines Feuchtgebiet betroffen sein, weshalb beantragt werde, dass der Projektverfasser die neue Linienführung im Detailprojekt auf mögliche Konfliktpunkte prüfe. Falls sich solche bestätigen würden, seien diese mit einer optimalen Gestaltung des Detailprojekts zu minimieren. Sodann seien geeignete Ersatz- oder Wiederherstellungsmassnahmen zu ergreifen und eine ökologische Baubegleitung vorzusehen.