Die im Einspracheentscheid verfügte Kostenfolge wurde vom Departement am 10. März 2004 aufgehoben. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vernehmlassung teilte das kantonale Amt für Natur und Umwelt (ANU) dem Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung (ALSV) am 24. März 2004 mit, es habe keine Gelegenheit erhalten, sich zur Projektänderung zu äussern. Es sei aber nicht anzunehmen, dass im fraglichen Gebiet NHG-Biotope vorkommen würden, welche der neuen Wegführung grundsätzlich widersprächen.