Das übergeordnete Meliorationsziel (notwendige und zweckmässige Erschliessung eines landwirtschaftlichen Gebietes) gehe den Interessen der Einsprecher an einer auch weiterhin ungeschmälerten und unveränderten Bewirtschaftung ihrer Parzelle vor. Der Verlust von Kulturland sei den Einsprechern im Rahmen der späteren Neuzuteilung adäquat zu kompensieren, wobei gegen die Neuzuteilung wiederum Rechtsmittel gegeben seien. Die im Einspracheentscheid verfügte Kostenfolge wurde vom Departement am 10. März 2004 aufgehoben.