Die vorgesehene Erschliessung bilde die einzig mögliche Variante. Der Ausbau der bestehenden Quartierstrasse komme nicht in Frage und die Steilheit des Geländes lasse kaum Alternativen zur geplanten Wegführung zu. Das übergeordnete Meliorationsziel (notwendige und zweckmässige Erschliessung eines landwirtschaftlichen Gebietes) gehe den Interessen der Einsprecher an einer auch weiterhin ungeschmälerten und unveränderten Bewirtschaftung ihrer Parzelle vor.