Ihre Annahme, der Betrieb in … werde den Subventionsvoraussetzungen entsprechend während der nächsten 20 Jahre ohne weitere finanzielle Unterstützung fortgeführt, entpuppte sich als Irrtum. Wollte die Rekursgegnerin eine Stilllegung des Käsereifungslagers verhindern, so war eine weitere Finanzspritze durch den Kanton unvermeidlich. Zwar behauptet die Rekurrentin, dass sich nebst der … noch weitere Käufer für die Liegenschaften interessiert hätten. Einen entsprechenden Beweis blieb sie jedoch schuldig.