Eine Weiterführung des Käsereifungslagers durch die Rekurrentin war nicht mehr möglich, weshalb ein Nachfolger gesucht werden musste. Unbestritten ist, dass der Betrieb auch nach Verkauf dem Subventionszweck entsprechend genutzt wird. Durch den Verkauf des Käsereifungslagers kam es allerdings zu einem Wechsel der durch die Subvention begünstigten Rechtssubjektes. Als der Beschluss gefällt wurde, einen Beitrag für die Erweiterung des Käsereifungslagers zuzusichern, stand der Regierung eine Firma gegenüber, die ohne weiteres in der Lage war, den Betrieb zu führen.