Der Widerruf sei deshalb erfolgt, weil die Liegenschaft in … an andere Eigentümer übergegangen sei und diese Übernahme durch den Kanton finanziell unterstützt worden sei. Damit habe die Regierung auch im Interesse der Rekurrentin gehandelt. Primärer Anknüpfungspunkt für die Frage des Widerrufstatbestandes sei die Unterstützung des Kantons beim Veräusserungsgeschäft und nicht die Veräusserung. Ohne die Leistung durch den Kanton wäre der Verkauf nicht möglich gewesen, da die … keine anderen Kaufinteressenten zur Hand gehabt habe. Einen Gegenbeweis vermöge die Rekurrentin nicht zu erbringen.