1 des Regierungsbeschlusses vom 16. Mai 2000 wie folgt abzuändern: „Dem obgenannten Beitragsgesuch wird entsprochen und unter Vorbehalt der Restfinanzierung an die effektiven Ausführungskosten ein Beitrag aus dem Meliorationsfonds von pauschal Fr. 200’000.-- zugesichert“. Zur Begründung führte sie aus, dass die …, nachdem sie in Nachlassliquidation gefallen sei, die Anlagen in … nicht mehr zweckkonform selber nutzen konnte, weshalb ein Nachfolger gesucht werden musste.