Mit Beschluss Nr. 869 vom 16. Mai 2000 sicherte die Regierung des Kantons Graubünden der … für den Ausbau einen Beitrag von pauschal Fr. 400'000.-- zu. Dem Dispositiv ist unter anderem zu entnehmen, dass eine Anmerkung betreffend Zweckentfremdungsverbot, Unterhalts- und Bewirtschaftungspflicht sowie die Erstattungspflicht, falls die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückforderung ordentlicher Beiträge von Bund und Kanton erfüllt sind, im Grundbuch eingetragen wurde.