Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Zufahrt zu den Liegenschaften grundsätzlich nicht von der Kantonsstrasse, sondern über die Gemeindestrasse von … her erfolgt, weshalb der neue Güterweg lediglich über eine kurze Strecke befahren wird. e) Die Grundstücke beider Rekurrenten wurden in Berücksichtigung der erwähnten Vorgaben der Klasse 10% zugeteilt. In dieser Klasse wurde die Liegenschaft von Rekurrent 2 in die Zone 100% und diejenige von Rekurrent 1 in die Zone 70% eingeteilt.