Für das Gebiet „…wiesen“ – in welchem auch die Grundstücke der Rekurrenten liegen – wurden nachträglich zwei weitere Klassen (10% und 5%) geschaffen. Es wurde damit der Tatsache Rechnung getragen, dass die Grundstücke im betreffenden Gebiet ansonsten in unhaltbarer Weise belastet würden. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Zufahrt zu den Liegenschaften grundsätzlich nicht von der Kantonsstrasse, sondern über die Gemeindestrasse von … her erfolgt, weshalb der neue Güterweg lediglich über eine kurze Strecke befahren wird. e)