d) Seit 1999 gehören die Parzellen der Rekurrenten zum Beizugsgebiet der Meliorationsgenossenschaft … Bereits in der Genossenschaftsversammlung vom 19. Januar 1990 wurden die Grundsätze der Kostenverteilung genehmigt. In einem ersten Schritt wurden drei Klasseneinteilungen geschaffen (100%, 70% und 40%). Diese Klassen dienten dazu, die Grundstücke nach der Distanz der Erschliessung durch den neuen Güterweg zur Kantonsstrasse einzuteilen. Innerhalb dieser Klassen wurden sodann vier Zonen (100%, 70%, 40% und 0%) festgelegt. Die Zoneneinteilung erfolgte nach der seitlichen Distanz des betreffenden Grundstücks zum neuen Güterweg.