6. Gegen diesen Entscheid erhoben beide Grundeigentümer form- und fristgerecht Rekurs mit dem Antrag um Befreiung ihrer bereits gut erschlossenen Liegenschaften von der Restkostenbeteiligung. Begründend wird geltend gemacht, dass der neue Güterweg den Liegenschaften keinen Mehrwert bringe. Das Gegenteil sei der Fall, da seit Eröffnung der Strasse der Verkehr um ein Mehrfaches zugenommen habe. An der Kostenverteilung könne im Übrigen etwas nicht stimmen, da die anfängliche Beteiligung von Fr. 19'820.-- jetzt auf Fr. 4'181.-- bzw. Fr. 2'928.-- reduziert worden sei.