Auf erneute Einsprache der betreffenden Eigentümer wurde mit Entscheid vom 28. September 2004 eine erneute Korrektur vorgenommen, indem die Parzelle von … in der 10%- Klasse der 70%-Zone zugeteilt wurde, da die Zufahrt zu seiner Parzelle über eine Drittparzelle erfolge. Die Parzelle von … hingegen wurde in der Klasse 10% der 100%-Zone zugeteilt, da dieses Grundstück direkt an den Güterweg anstosse.