4. Gegen diese Gebietserweiterung erhob … am 11. Januar 1999 Einsprache. Anlässlich einer Besprechung vom 11. März 1999 brachte er vor, dass sein Hauptanliegen die Frage der Beteiligung an den Restkosten betreffe. Das Departement des Innern und der Volkswirtschaft erklärte ihm daraufhin, dass gestützt auf das kantonale Meliorationsgesetz alle Beteiligten – unabhängig davon, ob sie im Beizugsgebiet eingezogen sind oder nicht – sich bei einem entsprechenden Nutzen an den Kosten beteiligen müssten. Weiter wurde ihm erläutert, dass gegen die Kostenverteilung in einem späteren Zeitpunkt Einsprache erhoben werden könne.