2. An der Genossenschaftsversammlung vom 19. Januar 1990 wurden die Grundsätze für die Kostenverteilung genehmigt. Die Kosten sollten anhand einer Klasseneinteilung zugeteilt werden. Die Klassen wurden nach Benutzerlänge (100%, 70% und 40%) und nach einer Zoneneinteilung (100%, 70%, 40% und 0%) nach seitlicher Distanz festgelegt.